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Deklarationspflicht bei Brot und Feinbackwaren
Seit dem 1. Februar 2024 gilt für gastgewerbliche Betriebe eine neue Deklarationspflicht: Das Produktionsland von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf muss schriftlich angegeben werden.
Dies bedeutet, dass die Herkunft des verkauften oder servierten Brotes schriftlich angegeben werden muss, unabhängig davon, ob es ganz oder geschnitten angeboten wird. Dies gilt auch für Produkte, die in einem Restaurant in Scheiben serviert oder zur Herstellung von Sandwiches verwendet werden.
Wir sind stolz darauf, dass nur mit ganz wenigen Ausnahmen, alle unsere Produkte in der Schweiz hergestellt werden. Auch unsere Hauptzutaten wie Butter, Zucker und Weizenmehl kommen aus der Schweiz.
Wählen Sie Schweizer Backkunst von Kern & Sammet und servieren Sie Ihren Kunden beste Qualität.
Hier finden Sie eine Auflistung unseres aktuellen Sortiments inklusive Herkunftsland.
Unter diesem Link finden Sie die rechtlichen Grundlagen dazu.
